Digitale Impfausweis / digitales Impfzertifikat
Digitale Impfausweis
Bitte kommen Sie gerne einfach jederzeit vorbei und bringen Sie folgende Dokumente im Original mit:
-
gültige Lichtbildausweis
-
schriftliche Nachweis über Ihre Corona-Schutzimpfungen
Wir erstellen Ihnen kostenlos Ihren digitalen Impfausweis für 1. und 2. Impfung und seit dem 15. September neu auch schon für Ihre 3. Impfung aus.
Fragen und Antworten vom Bundesministerium für Gesundheit : BMG F&A
Was ist der digitale Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital verwalten.
Wo finden Bürgerinnen und Bürger Informationen zur CovPass-App und dem Impfzertifikat?
Informationen zum digitalen Impfnachweis und zu den Apps hat das RKI hier zusammengestellt: https://digitaler-impfnachweis-app.de/.
Fragen und Antworten findet man hier: https://digitaler-impfnachweis-app.de/faq/.
Warum machen wir das?
Zu Beginn des Jahres wurde durch den Europäischen Rat beschlossen, einen interoperablen und standardisierten Impfnachweis auf den Weg zu bringen. Das digitale COVID-Zertifikat der EU soll den freien Personenverkehr innerhalb der EU erleichtern. Mit dem CovPass hat Deutschland diese europäische Entscheidung umgesetzt. Das digitale COVID-Zertifikat der EU bildet den Rechtsrahmen für die Lösungen der Mitgliedsstaaten
Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis, in einem Impfzentrum oder in einer Apotheke generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode (QR-Code) erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.
Wo bekommt man den digitalen Impfnachweis?
Bürgerinnen und Bürger können in den bekannten Appstores die CovPass-App herunterladen, um die Impfzertifikate (QR-Codes) einzuscannen. Ihr Impfzertifikat erhalten Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Impfung beim Arzt oder im Impfzentrum. Alternativ kann man sich das digitale Zertifikat auch nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen. Die App zeigt den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach der letzten benötigten Impfung an. Wer möchte, kann den digitalen Impfnachweis auch in der Corona-Warn-App nutzen, die ebenfalls die Möglichkeit des Einscannens und Verwaltens der digitalen Impfzertifikate (QR-Codes) bietet. Bürgerinnen und Bürger sollten die ausgehändigten QR-Codes aufbewahren, um sie bei Bedarf erneut einscannen zu können (z.B. bei einem Handywechsel).
Was ist mit Personen, die bereits geimpft sind. Bekommen die auch einen digitalen Impfnachweis?
Ja. Für bereits vollständig Geimpfte, die sich in einem Impfzentrum haben impfen lassen, werden die QR-Codes in der überwiegenden Zahl der Bundesländer per Post nachversandt oder durch Online-Portale zur Verfügung gestellt. Ergänzend können auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte nachträglich Impfnachweise ausstellen.
Kann man auch im digitalen Impfnachweis speichern, dass man bereits infiziert war oder negativ getestet wurde?
Auch negative Tests oder eine durchgemachte Corona-Infektion können sich in der CovPass-App und auch CWA als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen.
Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Voraussetzung ist der Nachweis eines positiven PCR-Test-Ergebnisses. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Liegt der Test nicht mehr vor, kann man sich die Nachweise neu ausstellen lassen. Das Genesenenzertifikat kann durch die Person, die einen Test durchführen oder überwachen darf, ausgestellt werden.
Wie kommen genesene Personen an ein Zertifikat für die App, wenn die Covid-Erkrankung länger als ein halbes Jahr zurückliegt?
Der in der Verordnung genannte Zeitraum von maximal 180 Tagen und mindestens 28 Tagen bezieht sich nur auf die Ausstellung eines Genesenennachweises. Das heißt, eine Person, die die Erkrankung durchgemacht hat, kann nur innerhalb dieses Zeitraums einen solchen Nachweis ausgestellt bekommen. Nach Ablauf dieser Frist und bevor eine Impfung stattgefunden hat, gilt die Person als nicht vollständig geimpft und eben auch nicht als genesen.
Davon unabhängig gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn sie entweder zwei Impfungen erhalten hat oder genesen ist und eine Impfung erhalten hat. Der Nachweis der Genesung wird mit einem positiven PCR-Test belegt.
Es kann also auch jemand nur einmal geimpft werden und als vollständig geimpft gelten, der die Krankheit durchgemacht hat ohne einen Genesenennachweis erhalten zu haben, z.B. weil die Erkrankung länger als 180 Tage zurücklag.
Wo können Genesene ein Impfzertifikat erhalten?
Genesenenimpfzertifikate sind zudem in der Apotheke erhältlich. Genesenenimpfzertifikate bescheinigen eine Impfung. Genesene erhalten dabei abweichend nur eine Impfdosis. Dieses Impfschema (1 von 1 Impfungen) wird im Zertifikat vermerkt.
Kann man mit dem digitalen Impfnachweis innerhalb Europas problemlos reisen?
Mit dem CovPass setzt Deutschland das europäische Zertifikat in Deutschland um. Deutschland ist auch bereits an den sogenannten europäischen Gateway-Server angeschlossen. Damit können die Zertifikate EU-weit sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz genutzt werden.
Ist der gelbe analoge Impfausweis jetzt noch gültig?
Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.